Ausbildung starten: Was Azubis zur Versicherung wissen sollten

Ausbildung starten: Was Azubis zur Versicherung wissen sollten

Sobald ein Ausbildungsvertrag unterschrieben ist und die Tätigkeit beginnt, gelten Auszubildende als sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das bedeutet, dass Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig werden. Die Anmeldung erfolgt über den Ausbildungsbetrieb.
Viele Jugendliche waren zuvor über die Familie beitragsfrei mitversichert. Mit dem ersten eigenen Einkommen ändert sich dieser Status. Ab dem Start der Ausbildung besteht eine eigenständige Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtige Informationen zur Krankenversicherung in der Ausbildung helfen dabei, den eigenen Status zu klären und mögliche Optionen zu prüfen.

Gesetzlich oder privat versichert?

Die Mehrheit der Auszubildenden ist gesetzlich krankenversichert. Die Beiträge werden direkt vom Ausbildungsgehalt abgezogen und vom Betrieb an die Krankenkasse abgeführt. Arbeitgeber und Auszubildende teilen sich die Kosten.
In bestimmten Konstellationen kann auch eine private Krankenversicherung bestehen, etwa wenn bereits zuvor ein entsprechender Vertrag vorlag. In diesem Fall sollten die Vertragsbedingungen genau geprüft werden. Ein Wechsel ist nicht in jeder Situation möglich oder sinnvoll.

Leistungen und Anspruch

Mit Beginn der eigenen Versicherung stehen Auszubildenden die regulären Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu. Dazu zählen ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Vorsorgeuntersuchungen und Medikamente im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Auch Leistungen wie Krankengeld können relevant werden. Wenn ein Azubi länger arbeitsunfähig ist, greifen zunächst die Regelungen zur Lohnfortzahlung durch den Betrieb. Danach übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld.

Besonderheiten bei schulischer Ausbildung

Nicht jede Ausbildung ist betrieblich organisiert. In rein schulischen Ausbildungsgängen, etwa im Gesundheits- oder Sozialbereich, gelten teilweise andere Regelungen. Hier kann die Versicherungssituation vom Einkommen oder vom Alter abhängen.
Wer kein Ausbildungsgehalt erhält, sollte prüfen, ob weiterhin eine Familienversicherung möglich ist oder eine freiwillige Versicherung notwendig wird. Auch hier ist eine frühzeitige Klärung sinnvoll, um Versorgungslücken zu vermeiden.

Wechsel und Fristen beachten

Die Wahl der Krankenkasse ist grundsätzlich frei. Auszubildende können sich selbst für eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden. Dabei gelten bestimmte Bindungsfristen, die beachtet werden müssen.
Ein Wechsel sollte gut überlegt sein. Neben Beitragssätzen spielen Zusatzleistungen, Serviceangebote und Erreichbarkeit eine Rolle. Eine gründliche Information hilft, eine passende Entscheidung zu treffen.

Absicherung nicht aufschieben

Mit dem Start ins Berufsleben wächst die Eigenverantwortung. Neben Mietvertrag, Konto und Mobilität gehört die Krankenversicherung zu den wichtigsten organisatorischen Themen.
Wer sich früh informiert, vermeidet unnötige Unsicherheiten. Eine klare Regelung sorgt dafür, dass im Krankheitsfall medizinische Versorgung gesichert ist und finanzielle Risiken überschaubar bleiben. Der Einstieg in die Ausbildung ist damit nicht nur ein beruflicher Schritt, sondern auch ein wichtiger Moment für die persönliche Absicherung.

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